Gebührensätze
(gültig ab 12.07.2014, zuletzt geändert am 06.09.2025)

Gebühren für Eignungsgespräch
Die Gebühren pro Eignungsgespräch betragen 120,00 €.

Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision
Die Liquidation findet im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Supervisor:in und Ausbildungskandidat:in statt. Der empfohlene Stundensatz beträgt bis zu 100,00 €.

Semestergebühren für Theorieveranstaltung
Der Gebührensatz für ärztliche psychoanalytische Weiterbildungsteilnehmer:innen beträgt 375,00 € pro Semester für die gesamte Aus- und Weiterbildungszeit. Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision sind darin nicht enthalten. Die Gebührensätze für ärztliche Weiterbildungskandidatinnen/Weiterbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie betragen 375,00 € für die ersten 4 Semester und 200,00 € ab dem 5. Semester.

Der Gebührensatz für die Ausbildung zur Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/ Psychologischer Psychotherapeut beträgt derzeit 375,00 € pro Semester. Der Teilnahmenachweis erfolgt in einem Studienbuch. Die Teilnahme ist von der jeweiligen Seminarleitung zu testieren. Der Besuch der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen fakultativen Veranstaltungen und Vorträge ist gebührenfrei.

Prüfungsgebühren
Für die Zwischenprüfung (Vorkolloquium) wird eine Prüfungsgebühr von 250,00 € für die Abschlussprüfung nach PTG 1.000,00 € und für die DPG- bzw. DPG/IPV-Abschlussprüfung eine Gebühr von 600,00 erhoben, die bei Anmeldung zur Prüfung fällig werden.

Zahlungstermine und -modalitäten
Die Gebühren für das Sommersemester müssen bis 31.03., für das Wintersemester bis 30.09. auf dem Institutskonto eingegangen sein. Um einen pünktlichen Zahlungseingang zu sichern, wird Ihnen dringend empfohlen, dass Institut zu ermächtigen, die Semester- und Prüfungsgebühren per Lastschrift einzuziehen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Gebühren besteht keine Berechtigung zur Teilnahme an den kostenpflichtigen Institutsveranstaltungen bzw. zur Anerkennung der Teilnahme. Bei säumiger Beitragszahlung tritt ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren in Kraft. Bei vergeblicher Mahnung erfolgt die Exmatrikulation.

Gasthörer:innen
Gasthörer:innen können in begrenzter Zahl zur Teilnahme an den Veranstaltungen zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Anträge sind an die Leitung des WBA und an die jeweilige Seminarleitung zu stellen. Der Gebührensatz für Gasthörer:innen beträgt 40,00 €, für angehende Ärzte und für PiP 20,00 € jeweils für vier Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Gasthörer:innen können nur an denjenigen Veranstaltungen teilnehmen, für die die Gebühren auf dem Institutskonto eingegangen sind. Die Veranstaltungen sind als Aus- und Weiterbildungsveranstaltung von der zuständigen Kammer zertifiziert.

Beurlaubungen
Anträge auf Beurlaubungen müssen so rechtzeitig schriftlich vor Semesterbeginn an den Weiterbildungsausschuss gestellt und von ihm schriftlich bestätigt werden, dass die Genehmigung zum Sommersemester am 15. März und zum Wintersemester am 15. September in der Geschäftsstelle des Instituts vorliegt. Im Falle einer Beurlaubung ist die halbe Semestergebühr zu entrichten. Über eine Abweichung von dieser Regel in besonderen Fällen entscheidet der Weiterbildungsausschuss auf gesonderten Antrag des Betroffenen. Die Regelungen zur Beurlaubung in der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung sind zu beachten.

"Schnuppersemester"
Für interessierte Bewerber:innen besteht die Möglichkeit, einmalig kostenfrei an einem Seminar teilzunehmen. Für weitere Seminare im laufenden Semester erheben wir eine Schutzgebühr i. H. von 50,00 €, die zurückerstattet bzw. mit der Semestergebühr verrechnet werden kann, sofern daran anschließend eine erfolgreiche Bewerbung zur Aus- und Weiterbildung am Institut erfolgt. Diese Regelung dürfen max. fünf Bewerber: innen in Anspruch nehmen, die Bewerbung ist an den WBA zu richten.

Bankverbindung
IBAN: DE91 3006 0601 0004 9049 74 – BIC: DAAEDEDDXXX – ApoBank

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Zuletzt aktualisiert: 2013-09-11 IPM