Gebührensätze (gültig ab 01.10.2009)

 

 

Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision

Die Liquidation findet im Privatrechtlichen Verhältnis zwischen Supervisionen und Ausbildungskandidaten statt. Der Stundensatz liegt derzeit zwischen € 60 und € 75.

 

Semestergebühren für Theorieveranstaltung

Der Gebührensatz für ärztliche psychoanalytische Weiterbildungskandidaten beträgt
€ 300,00 pro Semester für die gesamte Aus- und Weiterbildungszeit. Gebühren für
Selbsterfahrung und Supervision sind darin nicht enthalten.
Die Gebührensätze für ärztliche Weiterbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie betragen € 300,00 für die ersten 4 Semester und € 150,00 ab dem 5. Semester. Die reduzierte Semestergebühr für ärztliche Weiterbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ab dem 5. Semester ist obligat bis zum Ende der Weiterbildung und schließt die Gebühren für die Teilnahme an bis zu 12 Unterrichtstunden/Semester ein. Bei der Teilnahme an einer höheren Anzahl von Theoriestunden erhöht sich der Gebührensatz um € 10,00/Stunde. Der Gebührensatz für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten beträgt derzeit
€ 300,00 pro Semester.
Der Teilnehmernachweis erfolgt in einem Studienbuch. Die Teilnahme ist vom jeweiligen
Dozenten zu testieren.
Der Besuch der im Vorlesungsverzeichnis angegebenen fakultativen Veranstaltungen
und Vorträge ist gebührenfrei.

 

Prüfungsgebühren

Für das Vorkolloquium wird eine Prüfungsgebühr von € 70.- erhoben, für das Instituts-Abschlusskolloquium eine Gebühr von € 140.- Euro und für das Abschlusskolloquium
nach PTG € 280.- Euro, die bei Anmeldung zur Prüfung fällig werden.

 

Zahlungstermine und -modalitäten

Die Gebühren für das Sommersemester müssen bis 30.03., für das Wintersemester bis 30.09.
auf dem Institutskonto eingegangen sein.
Um einen pünktlichen Zahlungseingang zu sichern, wird den Kandidaten dringend empfohlen, das Institut zu ermächtigen, die Semester- und Prüfungsgebühren per Lastschrift einzuziehen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Gebühren besteht keine Berechtigung zur Teilnahme an den kostenpflichtigen Institutsveranstaltungen bzw. zur Anerkennung der Teilnahme. Bei säumiger Beitragszahlung tritt ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren in Kraft. Bei vergeblicher Mahnung
erfolgt die Exmatrikulation.

 

Gasthörer

können in begrenzter Zahl zur Teilnahme an den Veranstaltungen zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Der Gebührensatz für Gasthörer beträgt € 10.-, für AiP und PiP € 5.- / Unterrichtsstunde. Gasthörer können nur an denjenigen Veranstaltungen teilnehmen, für die die Gebühren auf dem Institutskonto eingegangen sind.

 

Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich vor Semesterbeginn an den Weiterbildungsausschuss gestellt und von ihm schriftlich bestätigt werden, sodass die Genehmigung zum Sommersemester am 15. März und zum Wintersemester am 15. September in der Geschäftsstelle des Instituts vorliegt. Im Falle einer Beurlaubung ist die halbe Semestergebühr zu entrichten. Über eine Abweichung von dieser Regel in besonderen Fällen entscheidet der Weiterbildungsausschuss auf gesonderten Antrag des Betroffenen.
Die Regelungen zur Beurlaubung in der Weiterbildungs- und Prüfungsordnung sind zu beachten.

 

Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Kto.-Nr.:   000 490 4974
BLZ:   300 606 01

 

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