Gebührensätze (gültig ab 01.10.2009)
Gebühren für Selbsterfahrung und Supervision
Die Liquidation findet im Privatrechtlichen Verhältnis zwischen Supervisionen
und Ausbildungskandidaten statt. Der Stundensatz liegt derzeit zwischen 60 und 75.
Semestergebühren für Theorieveranstaltung
Der Gebührensatz für ärztliche psychoanalytische Weiterbildungskandidaten beträgt
300,00 pro Semester für die gesamte Aus- und Weiterbildungszeit. Gebühren für
Selbsterfahrung und Supervision sind darin nicht enthalten.
Die Gebührensätze
für ärztliche Weiterbildungskandidaten in tiefenpsychologisch fundierter
Psychotherapie betragen 300,00 für die ersten 4 Semester und 150,00 ab dem
5. Semester. Die reduzierte Semestergebühr für ärztliche Weiterbildungskandidaten
in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie ab dem 5. Semester ist obligat
bis zum Ende der Weiterbildung und schließt die Gebühren für die Teilnahme an bis
zu 12 Unterrichtstunden/Semester ein. Bei der Teilnahme an einer höheren Anzahl
von Theoriestunden erhöht sich der Gebührensatz um 10,00/Stunde. Der Gebührensatz
für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten beträgt derzeit
300,00
pro Semester.
Der Teilnehmernachweis erfolgt in einem Studienbuch. Die Teilnahme
ist vom jeweiligen
Dozenten zu testieren.
Der Besuch der im Vorlesungsverzeichnis
angegebenen fakultativen Veranstaltungen
und Vorträge ist gebührenfrei.
Prüfungsgebühren
Für das Vorkolloquium wird eine Prüfungsgebühr von 70.- erhoben, für das
Instituts-Abschlusskolloquium eine Gebühr von 140.- Euro und für das
Abschlusskolloquium
nach PTG 280.- Euro, die bei Anmeldung zur Prüfung fällig
werden.
Zahlungstermine und -modalitäten
Die Gebühren für das Sommersemester müssen bis 30.03., für das Wintersemester bis
30.09.
auf dem Institutskonto eingegangen sein.
Um einen pünktlichen
Zahlungseingang zu sichern, wird den Kandidaten dringend empfohlen, das Institut
zu ermächtigen, die Semester- und Prüfungsgebühren per Lastschrift einzuziehen.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Gebühren besteht keine Berechtigung zur
Teilnahme an den kostenpflichtigen Institutsveranstaltungen bzw. zur Anerkennung
der Teilnahme. Bei säumiger Beitragszahlung tritt ein gebührenpflichtiges
Mahnverfahren in Kraft. Bei vergeblicher Mahnung
erfolgt die Exmatrikulation.
Gasthörer
können in begrenzter Zahl zur Teilnahme an den Veranstaltungen zugelassen werden.
Die Zulassung erfolgt jeweils befristet. Der Gebührensatz für Gasthörer beträgt
10.-, für AiP und PiP 5.- / Unterrichtsstunde. Gasthörer können nur an denjenigen
Veranstaltungen teilnehmen, für die die Gebühren auf dem Institutskonto eingegangen
sind.
Beurlaubungen
Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich vor Semesterbeginn
an den Weiterbildungsausschuss gestellt und von ihm schriftlich bestätigt werden,
sodass die Genehmigung zum Sommersemester am 15. März und zum Wintersemester am
15. September in der Geschäftsstelle des Instituts vorliegt. Im Falle einer
Beurlaubung ist die halbe Semestergebühr zu entrichten. Über eine Abweichung von
dieser Regel in besonderen Fällen entscheidet der Weiterbildungsausschuss auf
gesonderten Antrag des Betroffenen.
Die Regelungen zur Beurlaubung in der
Weiterbildungs- und Prüfungsordnung sind zu beachten.
Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank |
| Kto.-Nr.: |
|
000 490 4974 |
| BLZ: |
|
300 606 01 |
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